Wir sind (noch) kein Mitglied der GEMA, da der Aufwand derzeit höher ist, als ein möglicher Nutzen.

Das bedeutet es gelten für alle Aufführungen der bei edition emmaus erschienenen Stücke das sogenannte "große Recht".
Ebenfalls Aufführungen in Zusammenhängen mit Pauschalverträgen (z.B. Aufführung im Gottesdienst, in Schulen etc.) müssen (grundsätzlich im Voraus) angemeldet werden.

 

Aufführungsmeldung

Die Meldung von Aufführungen ist über folgende Wege möglich:

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail an hallo@edition-emmaus.de mit Angabe
    • des/der aufgeführten/n Stücke/s,
    • von Datum, Uhrzeit und Ort der Aufführung/en (Adresse),
    • der Größe des Ortes (maximale Zuhörer),
    • dem Kontext der Aufführung (konzertant, liturgisch etc.),
      • inkl. evtl. erhobener Eintritsspreise,
    • dem Name des Chores,
    • ob ein Mitschnitt vorgesehen ist (audio, video; auch dokumentarisch)
    • und dem offiziellen Veranstalter.
  • Oder füllen Sie das unten stehende Webformular aus.

 

Kosten

Keine Kosten entstehen für Aufführungen

  • im gottesdienstlichem Umfeld und
  • in Konzerten ohne festgelegte Eintrittspreise.

Diese Aufführungen müssen dennoch gemeldet werden!

Für alle anderen Aufführungen, insbesondere in Konzerten mit Eintrittspreisen, bei kommerziellen Veranstaltungen oder in öffentlichen Großveranstaltungen muss eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden, die nicht zwangsläufig zu Kosten führt.